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Eventkalender / Geschlossene Gesellschaften

Events

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Vertrag für “Geschlossene Gesellschaften”


 DATUM
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der Veranstaltung / Feier

ANLASS
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der Veranstaltung / Feier

VORAUSSICHTLICHE UHRZEIT     von                                  bis
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VORAUSSICHTLICHE PERSONENZAHL
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GEWÜNSCHTE                         ___   Restaurant
RÄUMLICHKEIT                        ___   Außenterrasse
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- Persönliche Angaben des Veranstalters (Gast) -

Vorname _______________________________________

Nachname ______________________________________

Firma __________________________________________

Anschrift _______________________________________

Telefon ________________________________________

E-Mail _________________________________________


- Rechnungsadresse, falls abweichend -

Vorname ________________________________________

Nachname _______________________________________

Firma ___________________________________________

Anschrift ________________________________________

E-Mail __________________________________________

 

1. - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

Die Durchführung von Veranstaltungen oder Geschlossenen Gesellschaften bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Restaurant André (Gastgeber). Mindestpersonenzahl: 25.
Dekorationen, abweichend von unserem Standard, sind mit dem Restaurant André abzusprechen.
Bei Veranstaltungen oder Geschlossenen Gesellschaften berechnen wir ab 24.00 Uhr eine Servicepauschale von 40,00 € pro angefangene Stunde.
Wenn nicht anders vereinbart, ist die maximale Verweildauer im Restaurant bei Veranstaltungen oder Geschlossenen Gesellschaften bis 02:00 Uhr.
Der Mindestumsatz für Veranstaltungen oder Geschlossene Gesellschaften bezieht sich nur auf unsere Leistungen aus Speisen- und Getränkeverzehr.
Alle weiteren Leistungen werden gesondert abgerechnet.


2. - Verpflichtungen des Restaurants -

a) Das Restaurant André verpflichtet sich, die angegebene Räumlichkeit für den Veranstalter in der angegebenen Zeit zur alleinigen Nutzung bereitzustellen.
b) Das Restaurant André stellt sicher, dass die vorausgewählten Speisen in ausreichender Menge vorhanden sind.


3. - Verpflichtungen des Veranstalters (Gast) -

a) Mit Abschluss dieses Vertrags sagt der Veranstalter verbindlich die Reservierung der angegebenen Räumlichkeit als “Geschlossene Gesellschaft” zu.
b) Der Veranstalter haftet persönlich für einen Mindestumsatz am Veranstaltungstag in Höhe von 1000,00 €.
c) Die genaue Angabe der Personenzahl erfolgt spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung. Die genannte Teilnehmerzahl wird als Mindestanzahl
    für die Berechnung 
bei Büffets/Menüs zugrunde gelegt.
d) Die Speisenauswahl für Geschlossene Gesellschaften sollte in einem Gespräch zwischen Veranstalter und Gastgeber spätestens vier Wochen vor
    dem 
vereinbarten Veranstaltungstermin stattfinden: ___.___.202__.
    Wir bitten hierfür vorab um telefonische Terminvereinbarung.
    Änderungen bei der Speisenauswahl können bis spätestens 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin berücksichtigt werden.
    Für die Speisenauswahl wird ein Festpreis pro Person festgelegt. Dieser wird dem Auftraggeber frühzeitig in Verbindung mit der Speisenaufstellung
    schriftlich per E-Mail 
(______________________________________) zugeschickt.
e) Der Veranstalter überweist 30 % des Gesamtpreises für das Büffet/Menü als Anzahlung für die Veranstaltung bis spätestens 10 Tage vor
    Veranstaltungstermin auf das 
Konto des Gastgebers DE41 4905 1285 0042 0001 17 bei der Sparkasse Bad Oeynhausen/Porta Westfalica
    (BIC: WELADED1OEH).

    Sollte diese Anzahlung nicht rechtzeitig (bis ___.___.202__) eingehen, ist der Gastgeber zu keinerlei Leistungen verpflichtet.


4. - Stornierung/Kündigungsfrist -

a) Der Veranstalter hat die Möglichkeit, spätestens bis 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung diese ohne anfallende Kosten zu stornieren.
b) Wird die gesamte Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund Krankheit etc. ab einer Woche vor Veranstaltungstermin (ab ___.___.202__)
    abgesagt, ist der Gastgeber
 berechtigt, die geleistete Anzahlung einzubehalten bzw. 30 % des Gesamtpreises für Büffet/Menü als
    Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

c) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).


5. - Weitere Leistungen -

a) Tischwäsche: Für Tischwäsche berechnen wir pro Tischdecke 2,50 €.
b) Tellergeld: Für mitgebrachten Kuchen, Hochzeitstorte oder ähnliches berechnen wir pro Person 2,50 €.
c) Korkgeld: Für jede ausgeschenkte, selbst mitgebrachte 0,75 l Flasche Wein oder Sekt berechnen wir 15,00 € je Anbruch.
                    Für jede ausgeschenkte, selbst 
mitgebrachte 0,7 l Flasche Spirituose (mehr als 15% Vol) berechnen wir 25,00 € je Anbruch.


6. - Raummiete / Sonderreinigung -

a) Bei größeren Veranstaltungen oder Geschlossenen Gesellschaften berechnen wir zusätzlich eine Raummiete in Höhe von 150,00 €
    bei maximaler Raumnutzung von 
6 Stunden. Jede weitere angefangene Stunde stellen wir mit 30,00 € in Rechnung.
b) Für Sonderreinigungen berechnen wir pauschal 50,00 €.


7. - Datenschutz -

Datenschutzverordnung nach Art. 12-14 DSGVO
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Daten in unserem Hause nur zum Zwecke der Abwicklung unserer Geschäftsbeziehung
verwendet und 
vorgehalten werden. Die Daten werden weder für andere Zwecke verwendet noch Anderen zum Zwecke anderer Verwendungen zugänglich gemacht.
Die Daten sind bei uns vor fremden und unbefugten Zugriffen geschützt.
Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so richten Sie Ihre Bedenken bzw. Ihren Widerspruch per E-Mail an folgende Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.






___________________________________
Ort, Datum





___________________________________     ___________________________________ 

Unterschrift Veranstalter/Gast                            Unterschrift Gastgeber/Restaurant André








Stand: 09/2022

© Restaurant André | Obermarktstraße 1 | 32423 Minden | Tel. +49 (571) 28485 | kontakt@bistroandre.de
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